Mietanpassungen
Zwei Verfahren, zwei getrennte Regelwerke. Beide hängen am Mietverhältnis.
Indexmiete (§ 557b BGB)
FoxKI rechnet beim Speichern:
neue Miete = alte Miete × Index (neu) ÷ Index (alt)
Zwei Eigenschaften, die im Gesetz stehen und deshalb auch hier gelten:
- Keine Kappungsgrenze. § 558 Abs. 3 BGB gilt für die Indexmiete nicht.
- Beidseitig. Ein fallender Index senkt die Miete.
Die automatische Rechnung lässt sich abschalten — für den Fall, dass Sie weniger als die volle Steigerung verlangen. Dann bleibt der eingetragene Betrag stehen.
Die Jahres-Sperrfrist (§ 557b Abs. 2 S. 2 BGB) wird beim Ankündigen geprüft, nicht beim Speichern: Entwürfe sollen frei bearbeitbar bleiben.
Vergleichsmiete (§ 558 BGB)
Begründung, Kappungsgrenze und Zustimmungsfrist tragen Sie ein; FoxKI führt den Vorgang und erinnert an die Fristen.
Die Vorschau auf die Rendite
Eine Mietanpassungs-Runde zeigt vorher, wohin sie die Rendite bewegt — in Prozentpunkten, nicht in Prozent. Von 4,00 % auf 4,30 % sind 0,30 Punkte und zugleich 7,5 Prozent; die zweite Zahl wäre neben einer Rendite von einer Rendite nicht zu unterscheiden.
Gezählt wird je Einheit eine Spanne: die Miete vor der ersten und nach der letzten Änderung. Zwei Staffelstufen an einer Wohnung ergäben addiert sonst ein „vorher", das es nie gab.
Der Textentwurf
An der Zeile einer Mietanpassung steht ein Knopf, der Ihnen den ersten Entwurf des Anschreibens schreibt. Er landet als Entwurf unter Nachrichten — gebunden an Kontakt und Objekt.
FoxKI verschickt ihn nie selbst. Sie lesen, ändern und schicken ab.