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Mietverhältnisse

Ein Mietverhältnis ist in FoxKI die vermietete Nutzungsphase einer Einheit. Daran hängt alles, was mit dem Mietvertrag zu tun hat: Laufzeit, Kaltmiete, Nebenkostenvorauszahlung, Kaution — und der Mieter.

Sie finden es unter VermietungMietverhältnisse und im Reiter Nutzung der Einheit.

Warum der Mieter hier hängt und nicht am Objekt​

Weil die Mieterrolle endet, wenn die Mietphase endet. Am Objekt hängengeblieben würde sie den Nachmieter überdauern — und die nächste Nebenkostenabrechnung schickte die Abrechnung an den Vormieter.

Die Liste der Mietverhältnisse mit Einheit, Mieter, Mietbeginn, Mietende, Kaltmiete und Status.
Zu finden unter Vermietung · Mietverhältnisse

Die Sollstellung​

Zum Monatsbeginn erzeugt FoxKI die fälligen Mieten als offene Posten. Sie sehen unter Zahlungen, was bezahlt ist und was nicht — ohne im Kontoauszug zu suchen.

Der Reiter Nutzung einer Einheit mit der laufenden Mietphase — Laufzeit, Kaltmiete, Nebenkostenvorauszahlung und Kaution.
Zu finden unter Objekte · eine Einheit öffnen · Reiter Nutzung

Staffelmiete​

Vereinbarte Stufen (§ 557a BGB) tragen Sie im Reiter Nutzung ein. Jede Stufe nennt einen Geldbetrag, kein Prozentfeld — eine rein prozentuale Staffel wäre unwirksam, deshalb bietet das Formular sie gar nicht erst an.

Die Jahresfrist zwischen zwei Stufen wird geprüft. Die fällige Stufe zieht FoxKI vor der nächsten Sollstellung in das Mietverhältnis.

Kaution​

Die Kaution führt ihre Bewegungen, nicht nur eine Summe: Teilzahlungen (bis zu drei Raten, § 551 Abs. 2 BGB) und Zinsgutschriften.

Die Kautionsliste mit Einheit, Mieter, geforderter und eingezahlter Summe, Zins und Status.
Zu finden unter Finanzen & Buchhaltung · Kautionen

Wohnungsgeberbestätigung​

Mit jedem Einzug entsteht die Pflicht nach § 19 BMG. FoxKI erzeugt die Bestätigung aus dem Mietverhältnis — und verweigert, wenn eine der vier Pflichtangaben fehlt, statt ein halb gefülltes PDF auszugeben, das aussieht, als wäre die Pflicht erfüllt.

Sie ist je Mietverhältnis idempotent: ein zweiter Klick lädt herunter, statt neu zu erzeugen. Zwei Bestätigungen zu einem Einzug, die sich im Wortlaut unterscheiden, sind genau der Fall von § 54 Abs. 2 Nr. 3 BMG.