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Version: 2026-09

Mietanpassungen

Zwei Verfahren, zwei getrennte Regelwerke. Beide hängen am Mietverhältnis.

Indexmiete (§ 557b BGB)​

FoxKI rechnet beim Speichern:

neue Miete = alte Miete × Index (neu) ÷ Index (alt)

Zwei Eigenschaften, die im Gesetz stehen und deshalb auch hier gelten:

  • Keine Kappungsgrenze. § 558 Abs. 3 BGB gilt für die Indexmiete nicht.
  • Beidseitig. Ein fallender Index senkt die Miete.

Die automatische Rechnung lässt sich abschalten — für den Fall, dass Sie weniger als die volle Steigerung verlangen. Dann bleibt der eingetragene Betrag stehen.

Die Jahres-Sperrfrist (§ 557b Abs. 2 S. 2 BGB) wird beim Ankündigen geprüft, nicht beim Speichern: Entwürfe sollen frei bearbeitbar bleiben.

Vergleichsmiete (§ 558 BGB)​

Begründung, Kappungsgrenze und Zustimmungsfrist tragen Sie ein; FoxKI führt den Vorgang und erinnert an die Fristen.

Die Vorschau auf die Rendite​

Eine Mietanpassungs-Runde zeigt vorher, wohin sie die Rendite bewegt — in Prozentpunkten, nicht in Prozent. Von 4,00 % auf 4,30 % sind 0,30 Punkte und zugleich 7,5 Prozent; die zweite Zahl wäre neben einer Rendite von einer Rendite nicht zu unterscheiden.

Gezählt wird je Einheit eine Spanne: die Miete vor der ersten und nach der letzten Änderung. Zwei Staffelstufen an einer Wohnung ergäben addiert sonst ein „vorher", das es nie gab.

Der Textentwurf​

An der Zeile einer Mietanpassung steht ein Knopf, der Ihnen den ersten Entwurf des Anschreibens schreibt. Er landet als Entwurf unter Nachrichten — gebunden an Kontakt und Objekt.

FoxKI verschickt ihn nie selbst. Sie lesen, ändern und schicken ab.