Versammlungen & Beschlüsse
Die Einladung
Eine Versammlung kennt Termin, Ort, Art (ordentlich oder außerordentlich) und ihre Tagesordnung. Die Einladung entsteht als PDF je Teilnehmer.
Jede neu angelegte Versammlung bekommt „Sonstiges" als Schlusspunkt — er steht auf jeder Tagesordnung und bleibt unten, auch wenn Sie ihn umbenennen.

Die Teilnehmerliste
Vorbefüllt aus allen Objekten der Gemeinschaft — dem Gebäude und jeder Wohnung darunter. Nur das Gebäude zu lesen ginge an fast jedem Bestand vorbei: Ist ein Haus aufgeteilt, hängen die Eigentümer an den Wohnungen.
Die Protokollsitzung
Während der Versammlung öffnen Sie die Sitzung: eine Fläche mit Uhr, der Tagesordnung, den Beschlüssen, den Stimmen und der Anwesenheit — auf Wunsch im Vollbild zum Präsentieren.
Die Steuerung ist ein Knopf in drei Zuständen, wie bei einem Abspielgerät:
| Der Knopf sagt | Bedeutung |
|---|---|
| Mit Protokoll beginnen | Das Protokoll wurde noch nicht begonnen. |
| Pausieren | Es läuft. Die Uhr zählt. |
| Protokoll fortsetzen | Es ist unterbrochen — der Status steht dann auf Pausiert. |
Die Sitzung speichert sich selbst. Eine Versammlung, die Stunden dauert, verliert nichts an einen geschlossenen Reiter.
Der Veranstalter wird beim Beginn mit dem Hausverwalter vorbelegt — er beruft die Versammlung ein und leitet sie (§ 24 Abs. 1 WEG). Ein eingetragener Name wird nie überschrieben.

Beschlüsse und ihre Auswertung
Die Art des Tagesordnungspunkts entscheidet, ob überhaupt abgestimmt wird: Beschlussfassung und Wahl ja, Bericht und Aussprache nein. Bei den letzten beiden wird auch das Mehrheitserfordernis geleert — ein Maß für eine Abstimmung, die es nicht gab, wäre irreführend.
Ausgewertet wird nach dem Stimmprinzip der Gemeinschaft: Kopfprinzip, Objektprinzip oder Wertprinzip. Unter dem Wertprinzip zählen die abgegebenen Stimmen für die Summen, die Mehrheit aber nach den vertretenen MEA — drei Eigentümer mit je einem Anteil überstimmen nach Köpfen einen mit tausend und verlieren nach Wert.
Ein Beschluss zu einem Punkt, der nicht angekündigt war (§ 23 Abs. 2 WEG), bekommt eine Warnung, keine Sperre: Der Beschluss ist gefasst, und ein Register, das den fehlerhaften nicht aufnimmt, macht ihn unsichtbar statt erkennbar. Umlaufbeschlüsse sind ausgenommen.

Das Protokoll
Aus der Sitzung entsteht das Protokoll-PDF. Es wird in der Akte der Versammlung abgelegt.