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Version: 2026-09

Versammlungen & Beschlüsse

Die Einladung​

Eine Versammlung kennt Termin, Ort, Art (ordentlich oder außerordentlich) und ihre Tagesordnung. Die Einladung entsteht als PDF je Teilnehmer.

Jede neu angelegte Versammlung bekommt „Sonstiges" als Schlusspunkt — er steht auf jeder Tagesordnung und bleibt unten, auch wenn Sie ihn umbenennen.

Die Versammlungsliste mit Titel, Gemeinschaft, Art, Termin und Status. Die letzte Spalte trägt den Protokoll-Knopf.
Zu finden unter WEG · Versammlungen

Die Teilnehmerliste​

Vorbefüllt aus allen Objekten der Gemeinschaft — dem Gebäude und jeder Wohnung darunter. Nur das Gebäude zu lesen ginge an fast jedem Bestand vorbei: Ist ein Haus aufgeteilt, hängen die Eigentümer an den Wohnungen.

Die Protokollsitzung​

Während der Versammlung öffnen Sie die Sitzung: eine Fläche mit Uhr, der Tagesordnung, den Beschlüssen, den Stimmen und der Anwesenheit — auf Wunsch im Vollbild zum Präsentieren.

Die Steuerung ist ein Knopf in drei Zuständen, wie bei einem Abspielgerät:

Der Knopf sagtBedeutung
Mit Protokoll beginnenDas Protokoll wurde noch nicht begonnen.
PausierenEs läuft. Die Uhr zählt.
Protokoll fortsetzenEs ist unterbrochen — der Status steht dann auf Pausiert.

Die Sitzung speichert sich selbst. Eine Versammlung, die Stunden dauert, verliert nichts an einen geschlossenen Reiter.

Der Veranstalter wird beim Beginn mit dem Hausverwalter vorbelegt — er beruft die Versammlung ein und leitet sie (§ 24 Abs. 1 WEG). Ein eingetragener Name wird nie überschrieben.

Eine Versammlung im Formular: Gemeinschaft, Titel, Art, Ort, Termin und Dauer, darunter der Protokollblock mit der Schaltfläche für das Protokoll-PDF.
Zu finden unter WEG · Versammlungen · eine Versammlung öffnen

Beschlüsse und ihre Auswertung​

Die Art des Tagesordnungspunkts entscheidet, ob überhaupt abgestimmt wird: Beschlussfassung und Wahl ja, Bericht und Aussprache nein. Bei den letzten beiden wird auch das Mehrheitserfordernis geleert — ein Maß für eine Abstimmung, die es nicht gab, wäre irreführend.

Ausgewertet wird nach dem Stimmprinzip der Gemeinschaft: Kopfprinzip, Objektprinzip oder Wertprinzip. Unter dem Wertprinzip zählen die abgegebenen Stimmen für die Summen, die Mehrheit aber nach den vertretenen MEA — drei Eigentümer mit je einem Anteil überstimmen nach Köpfen einen mit tausend und verlieren nach Wert.

Ein Beschluss zu einem Punkt, der nicht angekündigt war (§ 23 Abs. 2 WEG), bekommt eine Warnung, keine Sperre: Der Beschluss ist gefasst, und ein Register, das den fehlerhaften nicht aufnimmt, macht ihn unsichtbar statt erkennbar. Umlaufbeschlüsse sind ausgenommen.

Die Beschlussliste mit Nummer, Titel, Versammlung, Datum und Ergebnis je Beschluss.
Zu finden unter WEG · Beschlüsse

Das Protokoll​

Aus der Sitzung entsteht das Protokoll-PDF. Es wird in der Akte der Versammlung abgelegt.