Wirtschaftsplan & Jahresabrechnung
Wirtschaftsplan
Der Plan für das Wirtschaftsjahr, verteilt nach dem Schlüssel der Gemeinschaft. Aus ihm ergeben sich die Hausgeldvorschüsse je Einheit.
Ein Wirtschaftsjahr muss nicht das Kalenderjahr sein.
Jahresabrechnung
Die Abrechnung stellt die tatsächlichen Kosten den Vorschüssen gegenüber. Die Differenz ist die Abrechnungsspitze (§ 28 Abs. 2 WEG) — das PDF nennt sie auch so, und die Spalte heißt Hausgeld statt Vorauszahlungen.
Die Vorschüsse kommen aus dem Wirtschaftsplan, nicht aus einem Eingabefeld. Dabei gilt:
- Nur beschlossene Pläne zählen. Ein Entwurf wurde nie vorgelegt (§ 28 Abs. 1 S. 2 WEG); ihn mitzuzählen machte die Spitze zu klein.
- Überlappende Pläne werden anteilig summiert — für den Fall, dass das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht.
- Eine Sonderumlage ist kein Vorschuss. Sie wird mit ihrem Zweck abgerechnet, nicht gegen die laufenden Kosten.
Ein von Hand eingetragener Wert gewinnt immer gegen den abgeleiteten.
Sonderumlagen
Eine beschlossene Umlage mit Zweck und Betrag, verteilt nach dem Schlüssel der Gemeinschaft.