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Version: 2026-09

Wirtschaftsplan & Jahresabrechnung

Wirtschaftsplan​

Der Plan für das Wirtschaftsjahr, verteilt nach dem Schlüssel der Gemeinschaft. Aus ihm ergeben sich die Hausgeldvorschüsse je Einheit.

Ein Wirtschaftsjahr muss nicht das Kalenderjahr sein.

Jahresabrechnung​

Die Abrechnung stellt die tatsächlichen Kosten den Vorschüssen gegenüber. Die Differenz ist die Abrechnungsspitze (§ 28 Abs. 2 WEG) — das PDF nennt sie auch so, und die Spalte heißt Hausgeld statt Vorauszahlungen.

Die Vorschüsse kommen aus dem Wirtschaftsplan, nicht aus einem Eingabefeld. Dabei gilt:

  • Nur beschlossene Pläne zählen. Ein Entwurf wurde nie vorgelegt (§ 28 Abs. 1 S. 2 WEG); ihn mitzuzählen machte die Spitze zu klein.
  • Überlappende Pläne werden anteilig summiert — für den Fall, dass das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht.
  • Eine Sonderumlage ist kein Vorschuss. Sie wird mit ihrem Zweck abgerechnet, nicht gegen die laufenden Kosten.

Ein von Hand eingetragener Wert gewinnt immer gegen den abgeleiteten.

Sonderumlagen​

Eine beschlossene Umlage mit Zweck und Betrag, verteilt nach dem Schlüssel der Gemeinschaft.